Ihre Steuererklärung ist unser Job

Kinderbetreuungskosten
Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können mit zwei Drittel, maximal bis zu 4.000.- € als Sonderausgaben abgezogen werden. Ab 2012 kommt es auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern...> Mehr über Kinderbetreuungskosten

Automatische Fristverlängerung
Wer die Hilfe eines Steuerberaters, Lohnsteuerhilfevereins oder einer anderen befugten Person laut Steuerberatungsgesetz in Anspruch nimmt, hat mehr Zeit, seine Unterlagen zu ordnen. In diesem Fall verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2012.> Mehr über Fristverlängerung

Handwerkerrechnungen
Aufwendungen für Handwerkerleistungen können bis zu 6.000,- € mit 20%, höchstens 1.200,- € steuermindernd abgezogen werden. Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen u.a. Arbeiten an Innen- und ...> Mehr über Handwerkerrechnungen
